Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Fach- und Führungskräften

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1. Allgemeines

  1. Die Tätigkeit der Baur Personal-Dienstleistungs GmbH (im Folgenden BPD) umfasst die Vermittlung von Fach- und Führungskräften sowie Auszubildenden in betriebliche Ausbildung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der BPD, die die Vermittlung der o.g. Personen zum Gegenstand haben. Die BPD verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft, sorgfältig und entsprechend den Datenschutzbestimmungen zu erfüllen. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Treue. Sie informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsabwicklung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Mündliche Erklärungen sind nur bindend, wenn diese schriftlich von der jeweils anderen Partei bestätigt werden. Die BPD ist zur Personalvermittlung befugt.

2. Leistungspflichten der BPD

  1. Die BPD führt die Vermittlungsleistung eigenverantwortlich und mit größter Sorgfalt im Sinne des Kunden (im Folgenden Auftraggeber) und nach Maßgabe eines zwischen den Vertragsparteien schriftlich abzustimmenden Anforderungsprofils im Hinblick auf die KanditatInnen durch.
  2. Die Leistung der BPD umfasst die Recherche im eigenen Datenbestand, in den Stellenanzeigen einschlägiger Zeitschriften, im Internet und bei den jeweiligen Arbeitsämtern. Weiter beinhaltet sie die Platzierung von zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Stellenangeboten in Zeitungen, im Internet und/oder anderen Medien. In diesem Zusammenhang anfallende Nebenkosten trägt der Auftraggeber. Die BPD übernimmt die Vorauswahl der BewerberInnen durch Prüfung der eingegangenen Bewerbungen, durch ein erstes Interview und – soweit möglich – durch die Einholung von Referenzen.
  3. Die BPD bereitet den Vorstellungstermin zwischen dem Auftraggeber und den geeigneten BewerberInnen dadurch vor, dass dem Auftraggeber die Bewerbungsunterlagen übersandt, die BewerberInnen informiert sowie die Vorstellungstermine mit den Beteiligten abgestimmt werden. Die Absage an nicht akzeptierte BewerberInnen werden von der BPD erledigt. Nicht im Leistungsumfang inbegriffen sind die Reisekosten des Kandidaten, dass Beschaffen von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, von polizeilichen Führungszeugnissen und Referenzeinholungen.
  4. Sämtliches an die BPD überlassene Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben des Auftraggebers werden absolut vertraulich behandelt, ausschließlich nur zu Zwecken der beauftragten Vermittlungstätigkeit genutzt bzw. gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  5. Die BPD schuldet keine Rechtsberatung. Auf Wunsch kann jedoch ein arbeitsrechtlich versierter Anwalt vermittelt werden.
  6. Als von der BPD vermittelt, gelten auch solche Kandidaten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaligem Vorstellen mit dem Auftraggeber einen Vertrag schließen, sofern der Erstkontakt durch die BPD erfolgte.

3. Leistungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber setzt die BPD über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit der/dem BewerberIn durch Übersendung einer Kopie des beiderseits unterzeichneten Arbeitsvertrages oder, falls noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, durch formlose schriftliche Nachricht unter Angabe des Gesamtbruttojahreseinkommens unverzüglich in Kenntnis. Die Berechnung des Gesamtbruttojahreseinkommens ergibt sich aus Ziff. 4.4 dieser AGB.
  2. Der Auftraggeber bewahrt über die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der BewerberInnen strengstes Stillschweigen. Unterlagen über die BewerberInnen, insbesondere Arbeitnehmerprofile, Zeugnisse oder Exposés dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden, sind streng vertraulich zu behandeln und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an die BPD zurückgegeben werden bzw. soweit die Informationen in elektronischer Form bei dem Auftraggeber gespeichert sind, gelöscht werden.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag benötigten Informationen und Daten der BPD zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Personalvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Vorkenntnis eines Bewerbers unverzüglich die BPD zu unterrichten. Die Vorkenntnis ist vom Auftraggeber unter Beweisantritt darzulegen. In diesem Fall erbringt die BPD keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers.

4. Honorare – Personalvermittlung

  1. Fachkräfte - Das Honorar beträgt 2,5 Bruttomonatsgehälter, berechnet aus dem Brutto-Jahreseinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen.
  2. Führungskräfte - Führungskräfte sind solche, die Führungsverantwortung tragen, mit einem Brutto-Jahreseinkommen von mindestens EURO 50.000,00. Das Honorar beträgt 20 % vom Brutto-Jahreseinkommen der Führungskräfte, berechnet aus dem Brutto-Jahreseinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen.
  3. Auszubildende - Als Honorar zur Vermittlung von Bewerbern in betriebliche Ausbildung wird eine Vermittlungs-pauschale in Höhe von 400,-€ berechnet.
  4. Ermittlung des Brutto-Jahreseinkommen - Für die Berechnung der Honorare wird das Brutto-Jahreseinkommen aus dem Brutto-Jahresgehalt zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen, Direktversicherungen usw. ermittelt. Grundlage für die Berechnung ist der abgeschlossene Arbeitsvertrag, welcher BPD vom Auftraggeber in Kopie zur Verfügung gestellt wird.
  5. Fälligkeit - Das Honorar wird ohne Abzug bei Unterzeichnung oder Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten und nach Eingang einer von der BPD erstellten Rechnung beim Auftraggeber fällig. Zahlungen haben auf das von der BPD benannte Konto zu erfolgen. Sämtliche Vergütungen und Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Sonderleistungen und Nebenkosten - Sonderleistungen, wie Eignungstest, Anzeigenschaltung oder Nebenkosten, wie Reisekosten der Bewerber, werden nach Vereinbarung dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Auf Anfrage werden Auswahlseminare durchgeführt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere tatsächliche Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen, auf Verlangen des Auftraggebers entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist. Die BPD stimmt die aufgeführten Kosten im Vorfeld mit dem Auftraggeber ab. Die Auftragserteilung für die genannten Sonderleistungen erfolgt durch den Auftraggeber in Schriftform.
  7. Honorarerstattung
    1. Wird ein Bewerber innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Vorstellungsgespräch ohne entsprechende Information an die BPD eingestellt, hat die BPD Anspruch auf das entgangene Honorar. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber einen nachgewiesenen Kandidaten für eine andere Position als die ursprünglich vorgesehene einstellt. Der Anspruch auf das Honorar und eventuell entstandene Nebenkosten besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gelöst wird.
    2. Werden Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber von der BPD erhalten hat weitergegeben und schließt ein Dritter aufgrund dessen innerhalb der ersten 12 Monate nach Überlassung der Unterlagen und Informationen einen Vertrag mit dem Bewerber, schuldet der Auftraggeber gleichfalls das im Falle einer erfolgreichen Vermittlung an den Auftraggeber fällige Honorar.

5. Zahlungsbedingungen und Rechnungstellung

  1. Der Honoraranspruch für Fach- und Führungskräfte entsteht mit Unterzeichnung des Anstellungsvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Garantie

  1. Sollte sich innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses herausstellen, dass der ausgewählte Kandidat fachlich dem Anforderungsprofil nicht entspricht, erfolgt kostenlos eine neue Vermittlung. Nur bei einer anzeigengestützten Mitarbeitersuche werden die neu entstandenen Anzeigenkosten sowie Sonderleistungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt. Soweit es zu keiner weiteren Anstellung durch den Auftraggeber kommt, geht dies zu dessen Lasten. Die BPD behält in diesem Fall seinen Honoraranspruch.

7. Haftung

  1. Die BPD übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit. Die BPD haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Kandidaten oder Dritten gemachten Angaben. Die Überprüfung der von den Kandidaten oder Dritten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Die BPD haftet nicht für solche Umstände, die in der Person des Auftraggebers oder des Kandidaten begründet sind. Die BPD übernimmt insbesondere keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Bewerbers. Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet die BPD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung gem. §§ 823 ff. BGB. Im Bereich der Vermittlung für Fach- und Führungskräfte gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Arbeitsvermittlungsordnung.

8. Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der BPD und müssen bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden. Eine Referenzeinholung bezüglich eines Kandidaten erfolgt nur durch die BPD mit vorheriger Zustimmung des Kandidaten.

9. Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für vertragliche Schadenersatzansprüche beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr.

10. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

  1. Der Beginn der Zusammenarbeit zwischen den Parteien ergibt sich aus dem gesondert zwischen den Parteien zu schließenden Rahmenvertrag oder einer Auftragsbestätigung.
  2. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien können von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Laufende Vermittlungen werden durch die Kündigung einer Partei nicht beendet.

11. Schlussbestimmungen – Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwi-schen der BPD und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle der BPD, die den vorliegenden Vermittlungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Die BPD kann ihre Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen.
  3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der BPD und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt selbst für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungsstand: 2012-10-01

Baur Personal-Dienstleistungs GmbH
Geschäftsbereich Personalberatung- und Vermittlung